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...Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand unter anderem vorgesehen, dass für die in den Jahren nach 2000 und vor 2019 zugegangen Renten bei Erwerbsminderung und an Hinterbliebene sowie darauf unmittelbar folgende Renten zum 1. Juli 2024 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gewährt ...
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Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand unter anderem vorgesehen, dass für die in den Jahren nach 2000 und vor 2019 zugegangen Renten bei Erwerbsminderung und an Hinterbliebene sowie darauf unmittelbar folgende Renten zum 1. Juli 2024 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gewährt werden sollte. [...] Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. (DSGT) hat dieses Vorhaben befürwortet ...
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... Gesetzesvorhaben zum Standard werden. Zusammenfassung Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung ...
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Der DSGT befürwortet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, sieht in diesem Zusammenhang aber weiteren Regelungsbedarf in Bezug auf die Anordnung einer gesonderten Übersendung von Prozesskostenhilfe (PKH) -Anträgen, die Digitalisierung der PKH-Antragstellung, die Abbildung von Nutzerdaten und das Fehlen einer Rollenzuweisung im SAFE-Verzeichnis und die Schaffung verbindlicher Standards für die Übermittlung elektronischer Verwaltungsakten.
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Autor:
Dr. Miriam Meßling, Präsidentin Deutscher Sozialgerichtstag e.V.
Anlass:
Stellungnahme zu einem EU-Verordnungsentwurf
Schlagwörter:
Erwachsenenschutz,
Art. 12 UN-BRK ,
Kostenabschätzung,
Erforderlichkeit,
Informationsaustausch,
grenzüberschreitende Vernetzung,
Schutzregister,
internationaler Schutz von Erwachsenen,
Erwachsene mit Behinderungen,
Betreuungsrecht
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... DSGT bittet um Prüfung, ob die vorgesehene Schaffung nationaler Schutzregister und deren unionsweite Vernetzung tatsächlich erforderlich ist. Gegen eine Erforderlichkeit könnte sprechen, dass – auch wenn keine konkreten Zahlen vorliegen – mit den von der Europäischen Kommission geschätzten unionsweit 145.000 bis 780.000 grenzüberschreitenden Sachverhalten eine eher geringe Anzahl von Fällen betroffen ...
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Der DSGT begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission, den grenzüberschreitenden Schutz Erwachsener dadurch zu intensivieren, dass mit einer „Verordnung über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen und die Zusammenarbeit in Fragen betreffend den Schutz Erwachsener“ künftig in den Mitgliedstaaten einheitlich geltende und unmittelbar wirkende Regelungen geschaffen werden sollen.
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Autor:
Laura Maria Leidecker,
Prof. Dr. jur. Dr. rer. soc. h.c. Reinhard Wiesner,
Sigrun von Hasseln-Grindel,
Jutta Struck,
Prof. Dr. Gerda Simons,
Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit
Anlass:
Schlagwörter:
Kinderrechte,
Elternrecht,
UN-Kinderrechte,
UN-Kinderrechtekonvention,
Verfassung,
Grundgesetz,
Grundrechte
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..., seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.V. Fazit: Das Kindeswohl ist ein Idealzustand. 30 - 32 B.5. Schutz des Kindes Es gibt genügend Regelungen zum Schutz des Kindes, sie müssten aber in der Praxis umgesetzt werden. (Sigrun von Hasseln-Grindel) 33 B.6. TeilhabeDie Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sollte kein Sonderfall, sondern Normalität sein. (Laura Maria Leidecker) 34 C ...
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Der DSGT legt mit dieser Positionierung eine interdisziplinäre Betrachtung verschiedener Fragestellungen aus dem Kontext der Kinderrechte vor, mit dem Ergebnis, einen konkreten Formulierungsvorschlag für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu erarbeiten, der möglichst mehrheitsfähig ist.
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Autor:
Rothstein, Lucas,
Mecke, Dr. Christian
Anlass:
Workshop der Kommission SGB VI
Schlagwörter:
psychische Erkrankung,
Beschwerdenvalidierung,
Konsistenzprüfung,
psychologische Begutachtung,
psychiatrische Begutachtung,
Erwerbsminderungsrente,
Unterdiagnostizierung,
Aggravation
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... psychiatrischer Diagnosen in dem Bereich leichter Verhaltensabweichungen und normalpsychischer Probleme verbundene Problem der Abgrenzung zu ernsten und echten Zuständen psychischen Versagens. Hierzu verwies sie auf den Warnhinweis des DSM-5, wonach eine bestimmte Diagnose nicht bedeute, dass bereits ein spezifisches, auch rechtlich relevantes Ausmaß von Beeinträchtigung oder Behinderung vorliege. Anhand ...
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Im Jahre 2020 entfielen über 40 % der erstmals gezahlten Erwerbsminderungsrenten auf psychische Erkrankungen.[1] Deren Bedeutung nimmt auch in anderen Sozialversicherungszweigen seit Jahren zu. Hierdurch stehen Verwaltungen und Gerichte vermehrt vor der Frage, wie regelmäßig notwendige psychiatrische und/oder psychologische Gutachten auf ihre Validität geprüft werden können. Dabei tritt der Verdacht der Aggravation und Simulation des Antragsstellers in ein Spannungsverhältnis zur Gefahr der Unterdiagnostizierung tatsächlicher psychischen Störungen.
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... einschlägiger Gutachten ist nicht nur unter den betroffenen Bürgern weit verbreitet. Neben dem Verdacht der Aggravation und Simulation beeinflusst auch ein zunehmend beobachtetes Coaching von Antragstellern das Vorverständnis der Entscheidenden. Andererseits werden bestimmte psychische Störungen aufgrund von Dissimulationstendenzen unterdiagnostiziert. Vor diesen Hintergrund will der Workshop Wege ausloten ...
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Mit einem Anteil von 42 Prozent sind psychische Erkrankungen inzwischen die wichtigste Ursache für krankheitsbedingte Verrentungen. Zugleich gilt die Begutachtung psychischer Störungen auch unter Psychiatern und Psychologen als anspruchsvoll und schwierig. Vor diesen Hintergrund will der Workshop Wege ausloten, um dennoch zu richtigen und fairen Entscheidungen zu gelangen.
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... umgestalten. Insoweit kann angeführt werden, dass eine Aufgabe der Zuständigkeit der JC und damit ggf. der kommunale Einfluss auf die Arbeitsmarktintegration der Gruppe der unter 25jährigen deshalb kontraproduktiv sei, weil den speziellen Vermittlungshemmnissen von Kindern und Jugendlichen[10] bisher im Netzwerk der kommunalen Eingliederungsleistungen durch JC und Kommune begegnet werden oder ein Konflikt ...
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Das gegenwärtige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder steht seit vielen Jahren v.a. hinsichtlich der Vielzahl nebeneinander bestehender Leistungen und Systeme sowie der Wirksamkeit bzw. Zielgenauigkeit der Leistungen in der Kritik. Angesichts der Komplexität des Zusammenspiels ganz unterschiedlicher Leistungssysteme ist jede Reduzierung dieser Komplexität zu begrüßen. Hinsichtlich der generellen Zielsetzung kann ferner auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge verwiesen werden, der eine konsistente Gesamtstrategie fordert, die die Lebensumstände und -situationen der Familien realitätsgerecht berücksichtigt.
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... Weiterbildungsförderung auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße, wenn sie als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf haben, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Darüber hinaus wurden mit diesem Gesetz zugleich die Förderleistungen verbessert und neben der Zahlung von Weiterbildungskosten die Möglichkeiten ...
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Unbeschadet der Detailregelungen sind die mit dem Referentenentwurf angestrebten Qualifizierungsmaßnahmen aber grundsätzlich zu begrüßen. Angesichts einer qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquote bei Menschen ohne Berufsabschluss von 20,6 Prozent im Vergleich zu Menschen mit betrieblicher bzw. schulischer Berufsausbildung von 3,5 Prozent und Menschen mit einem akademischen Abschluss von 3,2 Prozent (vgl. BT-Drucks. 20/3477) sind weitere Bemühungen unerlässlich. Der Entwurf lässt indes nicht erkennen, wie die notwendige Qualifizierung - jenseits statistischer Erfolge - gelingen soll, wenn ...
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...An das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37 10117 Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. (DSGT) bedanke ich mich für die Möglichkeit, zu dem im Betreff genannten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten (im ...
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Der DSGT bewertet die geplanten Änderungen, soweit sie die Sozialgerichtsbarkeit betreffen, grundsätzlich positiv. Allerdings erfordert der Einsatz von Videokonferenztechnik eine angemessene technische und personelle Ausstattung der Gerichte sowie die Verfügbarkeit eines leistungsfähigen Videokonferenzsystems, das auch den Anforderungen des Datenschutzes und des Beratungsgeheimnisses genügt (dazu II.). An einzelnen Stellen sieht der DSGT Änderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf ...
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... junge Menschen mit seelischer Behinderung) in § 35a SGB VIII überwunden werden. Bei der Realisierung dieses Konzepts muss auch der bisherige Verweis auf das SGB IX hinsichtlich Aufgabe und Ziel der Hilfe im § 35a Abs. 3 SGB VIII sowie die zwingende Anwendung von Verfahrensvorschriften aus Teil 1 des SGB IX (§ 7 Abs. 2 SGB IX) für den Personenkreis von Kindern und Jugendlichen kritisch in den Blick ...
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Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 3.6.2021 (Inkrafttreten am 10.6.2021) gab es den ersten Schritt zur Überführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher und geistiger Behinderung vom SGB IX in das SGB VIII. In einem zweiten Schritt bis 2024 (§ 10b, Verfahrenslotsen) und einem dritten Schritt bis 2028 (§ 10 Abs.4 (ab 1.1.28) Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen; § 107, Übergangsregelung) soll die Überführung abgeschlossen werden. Der Deutsche Sozialgerichtstag (DSGT) befasst sich intensiv mit den Reformanstrengungen und will mit dieser Stellungnahme einen Beitrag für den fachlichen Diskurs leisten.
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