SG Reutlingen, Urteil vom 13.12.2007 - 3 AS 3000/07
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, wirksame Antragstellung auf Fortzahlung für Folgezeiträume
Es kommt nicht darauf an, dass ein Antrag auf Fortzahlung der Leistungen nach dem SGB II nicht bereits vor Ablauf des ersten
Bewilligungszeitraums bzw. unmittelbar danach gestellt wurde. Der Erstantrag hat auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes
seine Wirkung nicht verloren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]