SG Cottbus, Urteil vom 07.08.2009 - 14 AS 1164/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung wegen Verweigerung der Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit; Unterbreitung eines
Arbeitsangebots
1. § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c SGB II stellt im reinen Wortsinne auf eine Tätigkeit ab, welche entweder schon ausgeführt
wird, oder dem Betroffenen dergestalt angeboten wird, dass dieser nur noch "Ja sagen" muss und sofort mit der Arbeit beginnen
kann.
2. Um eine innerliche Verweigerung aufzubauen und diese nach außen zu manifestieren muss dem Hilfebedürftigen überhaupt erst
ein Angebot bekannt sein. Ohne ein hinreichend bestimmtes Angebot kann es keine Weigerung im Rechtssinne geben. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. c
,
SGB II § 31 Abs. 2
,
SGB II § 31 Abs. 6 S. 1