SG Berlin, Beschluss vom 10.03.2006 - 96 AS 1636/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit der Kosten der Unterkunft bei Untervermietung
Für die Bestimmung der angemessenen Miete ist bei Untervermietung auf die im Untermietvertrag geregelten Nutzungsrechte abzustellen.
Die vereinbarte Untermiete ist nicht angemessen, wenn nur ein Teil der Wohnung zu Verfügung steht, der nicht dem Verhältnis
von Hauptmiete zur Untermiete entspricht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 22 Abs. 1 S. 1