OVG Niedersachsen, Beschluss vom 01.11.2007 - 4 LB 577/07
Rückforderung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei Täuschung über die wahre Identität - Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz; Aufenthaltsgestattung; Ausländer; Duldung; Ermessen; Ermessensfehler; falsche Identität; falscher Name; Passpapiere; Rückforderung; Rücknahme; Staatsangehörigkeit
»1. Dem Anspruch auf Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG steht nicht entgegen, dass der Ausländer den Asylantrag unter einem falschen Namen gestellt hat.
2. Die Leistungsberechtigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylbLG entfällt nicht, wenn der Ausländer den Asylantrag gestellt hat, um Sozialleistungen zu erlangen.
3. Der Anspruch auf Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 AsylbLG ist nicht davon abhängig, dass dem Ausländer die Duldung zu Recht erteilt worden ist.«
Normenkette: , , , ,
SGB X § 45
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SGB X § 50
Vorinstanzen: VG Stade 01.06.2006 3 A 2084/05

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