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LSG Thüringen, Beschluss vom 14.04.2010 - 6 B 207/09
Voraussetzungen der Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine selbstbeschaffte Kraft
Voraussetzung für die Entstehung eines Kostenerstattungsanspruchs ist, dass dem Versicherten die Kosten tatsächlich entstanden sind. Das ist nicht der Fall, wenn ihm die erbrachten Leistungen nicht in Rechnung gestellt wurden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 13 Abs. 3
,
SGB V § 37 Abs. 1 S. 1
,
SGB V § 37 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Gotha 11.08.2009 S 3 KR 1735/07
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 11. August 2009 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss kann nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht angefochten werden.

Entscheidungstext anzeigen: