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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.08.2015 - 4 AS 1023/13
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Gicht und Untergewicht
Die nach der Diagnose Gicht empfohlene purinarme Ernährung ist mittels Vollkost umsetzbar und kann - ohne Mehrkosten - aus der Regelleistung finanziert werden. Einem daneben bestehenden Untergewicht (BMI: 17), das auf einer Fehl- bzw Mangelernährung beruht, ist ebenfalls mit einer Vollkost zu begegnen. Auch dies verursacht keine Mehrkosten iSv § 21 Abs 5 SGB II.
Normenkette:
SGB II § 20 Abs. 1
,
SGB II § 21 Abs. 5 S. 1
Vorinstanzen: SG Dessau-Roßlau 02.10.2013 S 4 AS 1486/12
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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