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LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.06.2018 - 9 AL 92/18
Gewährung eines Gründungszuschusses Entschließungsermessen der Agentur für Arbeit Ermessensreduzierung auf Null
1. Bei der Entscheidung über die Gewährung eines Gründungszuschusses ist der Agentur für Arbeit ein Ermessen in Form eines Entschließungsermessens eingeräumt.
2. Das Gericht kann im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zur Gewährung eines Gründungszuschusses verpflichten, wenn keine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt.
Normenkette:
Vorinstanzen: SG Dortmund 23.04.2018 S 53 AL 272/18 ER
Tenor
Die Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 23.04.2018 werden zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird abgelehnt. Kosten sind in diesem Rechtszug nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: