Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.03.2015 - 11 KA 110/13
Drittwiderspruch gegen die Genehmigung zur Verlegung eines Vertragsarztsitzes Prüfung des Entgegenstehens von Gründen der vertragsärztlichen Versorgung Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung der Zulassungsgremien
Bei der Prüfung, ob der Verlegung des Vertragsarztsitzes "Gründe der vertragsärztlichen Versorgung" entgegenstehen und ob die Verlegung des Vertragsarztsitzes zu Versorgungsdefiziten führt, kann sich u.a. an den Vorgaben des § 12 Abs. 3 Ärzte-ZV orientiert werden. In entsprechender Anwendung sind Feststellungen geboten über die ärztliche Versorgung, die Bevölkerungsdichte und -struktur, den Umfang und die Art der Nachfrage nach vertragsärztlichen Leistungen, ihre Deckung sowie ihre räumliche Zuordnung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und die für die vertragsärztliche Versorgung bedeutsamen Verkehrsverbindungen.
Normenkette:
Ärzte-ZV § 24 Abs. 7
,
Ärzte-ZV § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
,
Ärzte-ZV § 12 Abs. 3
,
SGB X § 20 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Aachen 04.10.2013 S 7 KA 3/12
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 04.10.2013 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung seines Beschlusses vom 09.05.2012 verurteilt, über den Widerspruch des Beigeladenen zu 6) gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses vom 19.10.2011 (Bescheid vom 09.01.2012) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden. Der Beklagte und der Beigeladene zu 6) tragen die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: