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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.08.2017 - 7 AS 965/15
Arbeitslosengeld II Einkommensanrechnung aus selbständiger Tätigkeit Bestimmung des Einkommens nach Zuflusstheorie und Trennungsprinzip Wirtschaftliche Zuordnung des Gewinns einer juristischen Person zu einer natürlichen Person
1. Einkommen i.S.d. § 11 Abs. 1 SGB II ist nach der sog. Zuflusstheorie grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält.
2. Dabei ist nach § 11 SGB II im Falle der Erfüllung einer (Geld-)Forderung allein die Erzielung von Einnahmen in Geld oder Geldeswert maßgebend.
3. Das Trennungsprinzip ist grundsätzlich auch im Bereich des SGB II zu beachten.; eine wirtschaftliche Zuordnung des Gewinns der juristischen Person zu einer natürlichen Person ist nur möglich, wenn die natürliche Person uneingeschränkt über die der juristischen Person zugeflossenen Mittel verfügen kann.
4. Diese uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit über die zugeflossenen Mittel ist entscheidend für die Zuordnung sämtlicher Zuflüsse als Einkommen.
5. Nur dann besteht die Verpflichtung des Hilfebedürftigen, den Zufluss als "bereites Mittel" auch zu verbrauchen.
Normenkette:
SGB II a.F. § 11 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Dortmund 14.04.2015 S 37 AS 4771/12
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.04.2015 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Kläger auch im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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