LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12.12.2007 - 5 V 3/05
(Versorgungsanspruch Bundesversorgungsgesetz, Anerkennung gesundheitlicher Folgen einer ärztlichen Behandlung als mittelbare Schädigungsfolgen
Als sog. mittelbare Schädigungsfolgen sind gesundheitliche Folgen, die aufgrund einer ärztlichen Behandlung der anerkannten
Schädigungsfolgen auftreten und gesundheitlichen Folgen einer medizinischen Untersuchung, die der Bestimmung des Ausmaßes
der Schädigungsfolgen dient, anzuerkennen. Dabei trägt der Versorgungsempfänger die objektive Beweislast. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: BVG § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Hannover 03.03.2005 S 18 V 9/02