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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.11.2009 - 4 KR 17/08, FEVS 61, 409
Anspruch auf Ausstattung eines sehbehinderten Versicherten mit einem Einkaufsfuchs als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei einem Einkaufsfuchs (Barcode-Lesegerät mit digitaler Sprachausgabe) handelt es sich nicht um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Denn Personen, die nicht an einer Sehminderung leiden, können sich die für einen Einkauf oder die Orientierung im Haushalt notwendigen Informationen über die in diesem Zusammenhang anzuschaffenden bzw zu gebrauchenden Produkte ohne den Einkaufsfuchs beschaffen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: FEVS 61, 409
Normenkette:
SGB V § 12 Abs. 1
,
SGB V § 33 Abs. 1 S. 1 Alt. 2
,
SGB V § 34 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Hannover 04.12.2007 S 44 KR 1219/04
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch aus dem Berufungsverfahren.

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