LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.04.2006 - 13 VG 4/04
Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei sexuellem Missbrauch in der Kindheit
In der medizinischen Wissenschaft wird weit überwiegend davon ausgegangen, dass sexuelle Missbräuche in der Kindheit zu dissoziativen
Störungen bzw. posttraumatischen Syndromen führen können bzw. dass ein Ursachenzusammenhang anzunehmen ist. Eine Anwendung
des § 15 KOVVfG ist nicht ausgeschlossen, wenn bei Vorliegen einer dissoziativen Identitätsstörung unvollständige und so genannte verzögerte
Erinnerungen angetroffen werden, da eine solche Verzögerung nicht als Indiz für fehlende Glaubwürdigkeit angesehen werden
kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: KOVVfG § 15
,
Vorinstanzen: SG Oldenburg 24.06.2004 S 16 V 317/99