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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.09.2011 - 11 AL 47/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit einer Verlängerung der Anspruchsdauer durch arbeitsgerichtlichen Vergleich nach Arbeitslosmeldung
Ein nach der Arbeitslosmeldung abgeschlossener arbeitsgerichtlicher Vergleich, der dahin geht, das Arbeitsverhältnis unter Verzicht auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers zu verlängern, kann die zuvor berechnete Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nicht verlängern. Mit der Arbeitslosmeldung sind die Voraussetzungen des Versicherungsfalls Arbeitslosigkeit erfüllt. Die Dauer des Anspruchs ist ausgehend von diesem Zeitpunkt zu berechnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB III § 127 Abs. 2
,
SGB III § 143 Abs. 3 S. 1
,
SGB III § 37b
Vorinstanzen: SG Oldenburg 28.02.2008 S 41 AL 180/07
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichtes Oldenburg vom 28. Februar 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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