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LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.08.2017 - 11 AL 29/17
Rückforderung von Berufsausbildungsbeihilfe Anrechnung von Elterneinkommen Aktualisierungsantrag während des Bewilligungszeitraums
1. Nach § 24 Abs. 1 BAföG sind zwar grundsätzlich bei der Anrechnung von Elterneinkommen die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich.
2. Der Auszubildende kann aber während des Bewilligungszeitraums einen Aktualisierungsantrag stellen, wenn das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als in dem ansonsten maßgeblichen Zeitraum ausfallen wird.
3. In diesem Fall ist von den Verhältnissen im Bewilligungszeitraum auszugehen.
Normenkette:
BAföG § 24 Abs. 1
,
BAföG § 24 Abs. 3 S. 1
Vorinstanzen: SG Oldenburg S 41 AL 132/15
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.

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