LSG Hessen, Urteil vom 14.12.2007 - 7 AL 183/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Übergangsregelung bei Änderung der Sperrzeitdauer ab 1.1.2003
1. § 434g Abs. 2
SGB III ist zur Fortgeltung der Bestimmungen zur Sperrzeitdauer nach §
144 Abs.
3 und
4 SGB III keine Übergangsregelung zu entnehmen.
2. Nur für Änderungen der Sperrzeitdauer, die teilweise eine Änderung zu Lasten der Arbeitslosen enthalten, gilt der allgemeine
Grundsatz, bei Rechtsänderungen auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Sperrzeitereignisses abzustellen.
3. Die Neuregelung der Sperrzeitdauer ab 1.1.2003 ist auch auf Sperrzeitereignisse vor ihrem Inkrafttreten zu erstrecken,
wenn die Sperrzeitfeststellung ab 1.1.2003 erfolgt ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 45
Vorinstanzen: SG Frankfurt 17.03.2008 S 57 AL 2099/03