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LSG Hessen, Urteil vom 24.02.2022 - 8 BA 62/19
SGB IV
Werden pädagogische Mitarbeiterinnen in der Sprachförderung und Elternbildung bei Kindern mit Migrationsintergrund tätig, sind diese abhängig beschäftigt, wenn sich aus der Detailtiefe der Vorgaben des Auftraggebers die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation ergibt.
Normenkette:
§ 28 p SGB IV
,
Vorinstanzen: SG Frankfurt am Main 21.10.2019 S 20 R 338/15
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 21. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: