LSG Hessen, Beschluss vom 18.11.2005 - 4 B 103/05
Vorverfahren als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage
Hat die Widerspruchsbehörde irrtümlich oder fehlerhaft nur über einen Teil der belastenden Verfügungssätze entschieden, so
ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage, dass das Vorverfahren durchgeführt
wurde, erfüllt. Eine Aussetzung des Rechtsstreits zur Nachholung des Widerspruchsverfahren kommt daher nicht in Betracht.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Darmstadt 07.07.2005 S 5 SB 84/04