Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2012 - 9 KR 234/11
Verhängung eines Ordnungsgeldes im sozialgerichtlichen Verfahren gegen einen Arzt als ausgebliebenen Zeugen
Von der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen als Zeugen zu einem Erörterungstermin geladenen Arzt kann abgesehen werden, wenn dieser den Kläger im entscheidungserheblichen Zeitraum nicht behandelt hat und der Kläger die Klage zurücknimmt.
Von der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen als Zeugen zu einem Erörterungstermin geladenen Arzt kann abgesehen werden, wenn dieser den Kläger im entscheidungserheblichen Zeitraum nicht behandelt hat und der Kläger die Klage zurücknimmt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
OWiG § 47 Abs. 2
,
SGG § 118 Abs. 1 S. 1
,
StPO § 153 Abs. 1
,
ZPO § 380 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 13.12.2010 S 210 KR 234/10
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 13. Dezember 2010 insoweit aufgehoben, als dem Beschwerdeführer darin ein Ordnungsgeld in Höhe von 400,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, auferlegt worden ist.

Entscheidungstext anzeigen: