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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2014 - 9 KR 120/13
Vollziehbarkeit eines nicht rechtswidrigen Lohnsummenbescheides
Es gibt keine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Nachforderung durch einen (Lohn-)Summenbescheid wegen vorenthaltener Beiträge zur Sozialversicherung nebst Säumniszuschlägen, soweit sich wie hier im Einzelfall angesichts der erfüllten gesetzlichen Voraussetzungen für die Schätzung der zugrundeliegenden Beitragsausfälle der angefochtene (Lohn-)Summenbeitragsbescheid bei summarischer Prüfung als rechtmäßig darstellt.
Normenkette:
SGG § 86b
,
Vorinstanzen: SG Berlin 04.04.2013 S 111 KR 203/13 ER
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 04. April 2013 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Verfahrensgegenstandes wird für das gesamte Verfahren auf 248.388,69 EUR festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: