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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2014 - 2 U 192/12
Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit bei einem ehemaligen Tischler in der Fertighausproduktion
Der Anerkennung einer Berufskrankheit wegen Lärmschwerhörigkeit steht das Vorliegen von degenerativ bedingten Hörausfällen gerade in Frequenzbereichen, die typischerweise nicht von Lärm geschädigt werden, rechtlich gerade nicht entgegen.
Normenkette: ,
SGB VII § 9 Abs. 1
,
BKV Anl. Nr. 2301
Vorinstanzen: SG Berlin 15.08.2012 S 68 U 114/10
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. August 2012 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, bei dem Kläger das Vorliegen einer BK Nr. 2301 anzuerkennen.
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt 2/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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