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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.06.2021 - 14 KR 95/19
Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse II - medizinische Behandlungspflege - keine Prüfung eines ggf höheren Anspruchs auf Leistungen der Eingliederungshilfe - Bindungswirkung bestandskräftiger Bescheide
Bescheide über den Umfang von Eingliederungshilfe binden im Rechtsstreit zwischen behinderten Versicherten und ihrer Krankenkasse wegen Leistungen der häuslichen Krankenpflege auch die Gerichte. Ob behinderten Versicherten ggf ein höherer Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe zugestanden hätte, ist in einem solchen Rechtsstreit daher nicht zu prüfen.
Normenkette:
§ 13 Abs 3 S 1 SGB 5
,
§ 37 Abs 2 S 1 SGB 5
Vorinstanzen: SG Berlin 22.01.2019 S 198 KR 2510/16
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. Januar 2019 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte für die Behandlungspflege im streitigen Zeitraum der Klägerin 2.779,54 € zu erstatten hat und die Klägerin von Kosten in Höhe von 2.461,29 € gegenüber der Hauskrankenpflege R GmbH freizustellen hat.
Die Beklagte trägt auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin des Berufungsverfahrens sowie die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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