LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.09.2008 - 30 R 492/07
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der Generaldirektoren der zentral geleiteten Kombinate und ihnen gleichgestellte
Leiter zentral geleiteter Wirtschaftsorganisationen, hauptamtliche Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst, Verfassungsmäßigkeit
der Überführung von Zusatzversorgungsanwartschaften
Die §§ 6 Abs. 4 und § 6 Abs. 7 S. 1 AAÜG sind nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AAÜG § 6 Abs. 7 S. 1
,
AAÜG § 6 Abs. 4
,
,
Vorinstanzen: SG Berlin 26.02.2007 S 16 R 1433/05