LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.04.2008 - 27 RJ 52/04
Auslegung eines Klageantrags auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht
1. Soweit auch Leistungszeiträume ab dem 1.1.2001 im Streit sind, ist ein Klageantrag auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht grundsätzlich zugleich als Antrag auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
auszulegen.
2. Die Rücknahme einer Klage auf Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht
umfasst grundsätzlich auch den hilfsweise für die Zeit ab dem 1.1.2001 geltend gemachten Anspruch auf Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Potsdam 20.01.2004 S 4 RJ 548/01