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LSG Bayern, Urteil vom 09.08.2005 - 17 U 68/04
([Kein] Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten)
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung von Schmerzensgeld und Verdienstausfall auf Grund eines Arbeitsunfalles, wenn ein Häftling, der auf dem Weg zum Karottenernten rücklings auf der Ladefläche eines von einem Traktor gezogenen Schleppergespanns sitzt, durch ein Verkehrsschild, an dem der Traktor mit einer Geschwindigkeit von ca 20 km/h so nahe vorbei fährt, dass es dem Geschädigten auf die linke Schulter und den Oberarm prallt.
Normenkette:
BGB § 253 Abs. 2
,
SGG § 126, § 193
Vorinstanzen: SG Würzburg 08.01.2004 S 5 U 216/03
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des SG Würzburg vom 08.01.2004 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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