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LSG Bayern, Urteil vom 22.05.2019 - 17 U 239/15
Anerkennung einer Asbestose als Berufskrankheit Voraussetzungen für die Feststellung einer Listen-BK Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität
1. Zur Feststellung einer Listen-BK muss die Verrichtung einer grundsätzlich versicherten Tätigkeit (sachlicher Zusammenhang) zur Einwirkung von Belastungen, Schadstoffen oder ähnlichem auf den Körper geführt haben (Einwirkungskausalität) und die Einwirkungen müssen eine Krankheit verursacht haben (haftungsbegründende Kausalität).
2. Dass die berufsbedingte Erkrankung gegebenenfalls den Leistungsfall auslösende Folgen nach sich zieht (haftungsausfüllenden Kausalität), ist hingegen keine zwingende Bedingung für die Feststellung einer Listen-BK.
Normenkette:
BKV Anl. 1 Nr. 4103
,
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Nürnberg 04.05.2015 S 14 U 47/10
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 04.05.2015 wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten für das erstinstanzliche Verfahren sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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