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LSG Bayern, Beschluss vom 24.09.2012 - 7 AS 660/12
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; einstweiliger Rechtsschutz in Mitwirkungsobliegenheiten; Vorlage von Kontoauszügen
1. Einstweiliger Rechtsschutz, der sich allein gegen die Verpflichtung richtet, vor der Bewilligung von Arbeitslosengeld II Kontoauszüge vorlegen zu müssen, ist als Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 1 SGG statthaft.
2. Es besteht aber kein sicherungsbedürftiges Recht, wenn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch Mitwirkungsobliegenheiten gemäß §§ 60ff SGB I eingeschränkt ist. Die Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen hat das BSG in mehreren Urteilen bestätigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGG § 86b Abs. 2 S. 1
Tenor
I.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren wird abgelehnt.

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