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LSG Bayern, Urteil vom 20.03.2019 - 11 AS 904/18
Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB II Verfassungskonformität der Regelbedarfe Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums Umfang einer verfassungsrechtlichen Kontrolle
1. Die Regelungen zur Festlegung der Leistungshöhe nach dem SGB II in Bezug auf den Regelbedarf sind nicht verfassungswidrig.
2. Der Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfasst nur die unbedingt erforderlichen Mittel zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
3. Die verfassungsrechtliche Kontrolle der Höhe der Sozialleistungen geht nur dahin, ob die Leistungen evident unzureichend sind.
Normenkette:
SGB II § 20 Abs. 1 S. 3
Vorinstanzen: SG Nürnberg 21.08.2018 S 8 AS 603/17
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21.08.2018 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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