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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.06.2009 - 8 AL 4416/06
Zulässigkeit des Verrechnungsersuchens eines Leistungen nach dem UnterhaltVG gewährenden Landkreises; Voraussetzung für das Entstehen des Erstattungsanspruchs nach § 104 Abs. 1 SGB X
1. Das Verrechnungsersuchen des Leistungen nach dem UnterhaltVG gewährenden Landkreises nach § 52 SGB I ist eine zulässige Ermächtigung für die Aufrechnung der nach dem UnterhVG übergegangenen titulierten oder anerkannten Forderung. Zur Geltendmachung der nach § 7 UnterhVG auf das Land übergegangenen Forderung ist der Landkreis klagebefugt.
2. Die vollständige Kenntnis vom Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 1 SGB X ist bei tatsächlicher Erstattungslage nicht Voraussetzung für das Entstehen des Erstattungsanspruchs. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: , , , , ,
SGB X § 140
,
SGG § 54 Abs. 5
,
UhVorschG § 7 Abs. 1
,
UhVorschG § 8 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Stuttgart 27.06.2006 S 17 AL 4564/05
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 27. Juni 2006 aufgehoben und festgestellt, dass sein Verrechnungsersuchen nach § 52 SGB I eine zulässige Ermächtigung des Beklagten für die Aufrechnung der nach dem Unterhaltsvorschussgesetz übergegangenen Forderungen ist.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt 2/3 und der Kläger 1/3 der Gerichtskosten und jeweils ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Dem Beigeladenen sind keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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