LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.10.2004 - 5 KA 4756/03
Berichtigung von Honorarbescheiden durch die Kassenärztliche Vereinigung, Vertrauensschutz
1. Honorarbescheide, die auf technischen Fehlern beruhen, die im Verantwortungsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung liegen,
dürfen von ihr berichtigt werden.
2. Wenn ein individueller Vertrauenstatbestand nicht gesetzt ist und der Erstattungsbetrag sein Gesamteinkommen nur unwesentlich
mindert, kann sich der Arzt nicht auf Vertrauensschutz berufen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BMV-Ä § 45 Abs. 2 S. 1
,
EKV-Ä § 34 Abs. 4 S. 1 § 34 Abs. 4 S. 2
,
,
SGB X § 45
Vorinstanzen: SG Stuttgart 29.10.2003 S 5 KA 531/03