LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.1996 - 5 Ka 2710/95
Wirksamkeit eines Honorarverteilungsmaßstabes
Schließt ein Honorarverteilungsmaßstab eine nachträgliche Berichtigung oder Ergänzung von irrtümlich unvollständigen Abrechnungen für eingereichte Behandlungsfälle nach Abgabe der Abrechnungsunterlagen aus, so ist er wirksam und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 12 Abs. 1 S. 2
,
SGB V § 85 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 14.06.1995 S 1 Ka 501/94