LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.06.1997 - 4 P 446/97
Forderung nach verantwortlicher Pflegekraft in der Pflegeversicherung, Verfassungsmäßigkeit
1. Die Forderung nach einer verantwortlichen Pflegekraft iS von §
71 Abs.
2 Nr.
1 iVm §
72 Abs.
3 S. 1
SGB XI ist nicht verfassungswidrig. Eine außerhalb staatlich geregelter Ausbildungswege durchlaufene Ausbildung, wie die zur christlich-wissenschaftlichen
Pflegerin, kann einer solchen nicht gleichgestellt werden.
2. Durch das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aber auch durch die Menschenwürde, die der Staat zu schützen
hat, wird das durch Art.
4 GG gewährleistete Grundrecht begrenzt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GG Art.
12 Abs.
1 Art.
3 Abs.
1 Art.
4 Abs.
1 Art.
4 Abs.
2
,
Vorinstanzen: SG Ulm 28.11.1996 S 2 P 1321/96