LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2004 - 4 KR 263/01
Sozialversicherungspflicht von Familienhelfern
Familienhelfer sind als abhängig beschäftigte und damit versicherungspflichtige Arbeitnehmer und nicht als freie Mitarbeiter
tätig, so dass Gesamtsozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]