LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2007 - 13 AL 4932/06
Anspruch von Leiharbeitnehmern auf Kurzarbeitergeld
Leiharbeitnehmer haben bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall von bis zu drei Monaten keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 15.08.2006 S 10 AL 363/06