LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2007 - 13 AL 2389/05
Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Berücksichtigung von Vermögen bei stiller Abtretung bzw. verdecktem Treuhandverhältnis
Bei der Prüfung von Schuldverpflichtungen unter nahen Angehörigen gilt der Grundsatz, dass ein Vertrag und seine tatsächliche
Durchführung in allen wesentlichen Punkten einem Fremdvergleich standhalten, also dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprechen
muss. Diese Grundsätze sind auch auf die Frage, ob eine stille Abtretung bzw. ein verdecktes Treuhandverhältnis im Rahmen
der Bedürftigkeitsprüfung als Voraussetzung des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe Berücksichtigung finden muss, zu übertragen.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 03.05.2005 S 2 AL 1923/04