LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.08.1996 - 12 Ar 487/96
Abzweigung des kindbezogenen Vorteils beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
Eine Abzweigung auch des Vorteils, der sich aus der Erhöhung der Nettolohnersatzquote infolge des Kindermerkmals ergibt, kommt
für einen nicht leistungsfähigen Arbeitslosenhilfeempfänger, der seine Unterhaltspflicht verletzt, nicht in Betracht. [Nicht
amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 136 Abs. 1 Nr. 1
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Vorinstanzen: SG Reutlingen 25.01.1996 S 7 Ar 2107/94