LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.09.1996 - 4 Kr 2404/94
Krankengeldberechnung bei Grenzgängern
Bei Versicherten, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, ist das für die Bemessung von Krankengeld maßgebliche Nettoarbeitsentgelt
so zu berechnen, als ob diese in der Bundesrepublik Deutschland wohnten. Die zu berücksichtigenden Steuern sind fiktiv zu
ermitteln; die im Wohnland zu zahlenden Steuern bleiben außer Betracht. Diese Regelung verstößt weder gegen Verfassungs- noch
gegen Europarecht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EGVtr Art. 48
,
EWGV 1408/71 Anh VI Abschn C Nr. 14 Art. 89
,
,
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 28.09.1994 S 5 Kr 582/93