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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.03.2005 - 11 KR 1913/04
Notwendigkeit der Versorgung mit Hilfsmitteln, Festbetragsregelung
Ein Versicherter hat im Einzelfall keinen Anspruch auf ein Gerät außerhalb der Festbetragsregelung, wenn er mit einem Gerät der jeweiligen Festbetragsgruppe ausreichend versorgt werden kann. Damit wird sein Wahlrecht nicht eingeschränkt, aber er muss bei Auswahl eines teureren, über dem jeweiligen Festbetrag liegenden Geräts den Mehrbetrag selbst zahlen. So wird auch das Maß des Notwendigen überschritten, wenn eine Verbesserung des Hörens auf gesellschaftlicher Ebene sowie im Freizeitbereich durch eine automatische Schaltfunktion erzielt werden soll. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB IX § 14 Abs. 4 S. 3 § 31 Abs. 1
,
SGB V § 12 Abs. 1 § 13 Abs. 3 Alt 2 § 33 Abs. 1 S. 1 § 34 Abs. 4 § 36 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Heilbronn 08.03.2004 S 9 KR 2534/02

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