LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2018 - 8 R 985/17
Vorinstanzen: SG Reutlingen 21.02.2017 S 3 R 2473/15
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 21.02.2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und der Beigeladenen zu 3 auch im Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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