LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.1997 - 8 J 438/96
Anerkennung von Ersatzzeiten bei Rückkehrverhinderung von Rußlanddeutschen
Eine Ersatzzeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte während des entsprechenden Zeitraums eine Beschäftigung ausgeübt hat.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 10.01.1996 S 9 J 1823/95