LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.1997 - 2 J 3187/95
Berufsunfähigkeit eines Heizungsbauers und Kundendienstmonteurs im Bereich Heizungsbau
Ein gelernter Heizungs- und Lüftungsbauer, der zuletzt als Heizungsbauer und Kundendienstmonteur im Bereich Heizungsbau tätig
war, ist nicht berufsunfähig, da er auf eine Tätigkeit als Kundendienstbetreuer im Bereich Heizungs- und Sanitärtechnik zumutbar
verwiesen werden kann. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 25.10.1995 S 9 J 1635/94