LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.1996 - 11 J 2039/94
Verletzung der Sachaufklärungspflicht wegen Nichtbefolgung von Beweisanträgen
Die Aufklärungspflicht des Gerichts wird wegen Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen nicht verletzt, wenn die Einwendungen
des Klägers keine weitergehende medizinische Beweiserhebung zur Feststellung von Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit rechtfertigen.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 28.07.1994 S 2 J 858/92