BVerwG, Urteil vom 22.06.1989 - 5 C 27.87
»Die Anerkennung eines wichtigen Grundes im Sinne des §
7 Abs.
3
BAföG für den Fachrichtungswechsel aus einem Parkstudium in das Wunschstudium kommt auch in Betracht, wenn der Auszubildende mit
der mit der [grundsätzlich notwendigen fortdauernden und lückenlösen] Bewerbung für das Wunschstudium allein deshalb [hier:
einmal] ausgesetzt hat, weil anders eine Zulassung zu seinem - ebenfalls zulassungsbeschränkten - Parkstudium nicht erreichbar
war.«
Fundstellen: DRsp V(545)109f, NVwZ 1990, 63