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BSG, Beschluss vom 04.09.2019 - 8 SO 32/19 B
Anspruch eines Nothelfers unter Abgrenzung zum Anspruch des Leistungsberechtigten Fehlende Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Eintritt eines Leistungsfalls
Ein Anspruch des Nothelfers nach § 25 Satz 1 SGB XII kommt unter Abgrenzung zum Anspruch des Leistungsberechtigten nur dann in Betracht, wenn der Sozialhilfeträger keine Kenntnis vom Eintritt eines Leistungsfalls hat und ein Anspruch des Hilfebedürftigen gegen den Sozialhilfeträger deshalb nicht entsteht.
Normenkette:
SGB XII § 25 S. 1
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 07.03.2019 L 15 SO 25/17 , SG Berlin 07.11.2016 S 70 SO 2529/13
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. März 2019 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: