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BSG, Urteil vom 22.10.2014 - 6 KA 8/14
Regress in der vertragsärztlichen Versorgung wegen Überschreitung der Arzneimittelrichtgrößen im Jahr 2009; Grundsatz der "Beratung vor Regress"
Haben die Prüfgremien in der Vergangenheit Praxisbesonderheiten anerkannt und ändern sie ihre diesbezügliche Spruchpraxis für spätere Zeiträume, müssen sie dies in einer für die betroffenen Vertragsärzte nachvollziehbaren Weise begründen.
Normenkette:
SGB V § 106 Abs. 5e
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 20.11.2013 L 11 KA 49/13 , SG Düsseldorf 03.04.2013 S 2 KA 281/12
Auf die Revisionen des Klägers und der Beigeladenen zu 7. wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2013 aufgehoben und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 3. April 2013 mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte bei seiner neuen Entscheidung die Rechtsauffassung des Senats zu berücksichtigen hat.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 6.

Entscheidungstext anzeigen: