BSG, Beschluss vom 29.06.2021 - 2 U 51/21 B
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags Nichtvorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Normenkette:
SGG § 73a Abs. 1
,
ZPO § 117 Abs. 2
,
ZPO § 117 Abs. 4
Vorinstanzen: LSG Nordrhein-Westfalen 10.03.2021 L 17 U 31/19 , SG Köln 03.01.2019 S 18 U 408/18
Tenor
Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. März 2021 - L 17 U 31/19 - Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorbezeichneten Urteil wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.

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