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BSG, Urteil vom 30.04.2013 - 12 KR 19/11
Sozialversicherungspflicht bei einer Tätigkeit im Ladengeschäft der Mutter; Abgrenzung zu einer selbständigen Tätigkeit
Ist ein Sohn in dem von seiner Mutter betriebenen Unternehmen tätig, darf - entsprechend den zum Tätigwerden in sog Familiengesellschaften entwickelten Grundsätzen - nicht unter Außerachtlassung der konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen auf dessen Selbstständigkeit im Rechtssinn allein schon wegen der familiären Bindungen oder der bloßen Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Geschicke des Unternehmens geschlossen werden.
Fundstellen: DB 2014, 728
Normenkette:
Vorinstanzen: LSG Chemnitz 10.11.2010 L 1 KR 13/07 , SG Leipzig 14.11.2006 S 8 KR 350/05
Auf die Revisionen der Beklagten und der Beigeladenen zu 4. wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10. November 2010 geändert.
Das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 14. November 2006 wird insgesamt aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.

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