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BSG, Beschluss vom 29.07.2019 - 13 R 303/18
Einbehaltung eines Teils einer Rentennachzahlung zugunsten eines Jobcenters Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Verfahrensverstoß des Gerichts im Rahmen des prozessualen Vorgehens im unmittelbar vorangehenden Rechtszug Beruhen einer Entscheidung auf einem Verfahrensverstoß
1. Ein zur Revisionszulassung führender Verfahrensmangel ist der Verstoß des Gerichts im Rahmen des prozessualen Vorgehens im unmittelbar vorangehenden Rechtszug.
2. Zusätzlich zur Darlegung eines Verstoßes gegen das Verfahrensrecht ist mit der Beschwerdebegründung aufzuzeigen, dass die angefochtene Entscheidung auf diesem Verstoß beruhen kann, wobei die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des LSG maßgebend ist.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 11.06.2018 L 3 R 142/17 , SG Berlin 09.01.2017 S 32 R 6684/12
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juni 2018 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: