Deutscher Sozialgerichtstag e.V. erfolgreich bei der Durchsetzung seiner Forderung zur „Mütterrente II“

21.09.2018 opener

Bundesregierung korrigiert Ungleichbehandlungen

Während der Referentenentwurf zum Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz für die Rentenversicherung (siehe Beitrag auf „Sozialrecht heute“ vom 26. August 2018) noch vorsah, dass nur Mütter (und Väter) mit drei und mehr Kindern ab 2019 stärker profitieren sollen, werden nun nach dem Kabinettsbeschluss alle Eltern vor 1992 geborener Kinder bei der Rente stärker für ihre Erziehungsleistung belohnt.

Forderung des DSGT e.V. umgesetzt

Die Bundesregierung folgt damit der Forderung, die der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. mit seiner Presseerklärung vom 21.08.2018 öffentlich gemacht hat. Aus Kostengründen wird allerdings nicht ein voller, sondern nur ein halber Rentenpunkt pro vor 1992 geborenem Kind berücksichtigt werden. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell 32,03 bzw. 30,69 Euro Monatsrente.

„Wir halten diese Regelung nun für gerecht und gesellschaftlich gut vermittelbar. Mit ihr sind auch verfassungsrechtliche Problemstellungen entschärft“, so die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages e.V. Monika Paulat. Die Präsidentin freut sich, dass die Forderung „Etwas für alle, statt viel für wenige!“, die zuletzt in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Bundesverband der Rentenberater e.V. am 21. August 2018 erhoben wurde, Eingang in die gesetzliche Neuregelung gefunden hat. Erfreulich ist auch, dass hier einmal der Stimme von Experten Gehör geschenkt wurde.

Finanzierung weiterhin aus Beitragsgeldern

Die Finanzierung der Mehrausgaben soll aus Beitragsgeldern erfolgen und nicht aus Steuermitteln. Hierzu Frau Paulat: „Die erwarteten ca. 3,7 Milliarden Euro Mehrausgaben müssen aus Steuermitteln aufgebracht werden, denn es geht um Kindererziehungsleistung und deren gesamtgesellschaftliche Anerkennung. Die Finanzierung darf nicht – schon wieder – allein den Versicherten aufgebürdet werden.“ Der Deutsche Sozialgerichtstag e.V. wird Bundessozialminister Hubertus Heil auch weiterhin in dem Bestreben unterstützen, die Beitragszahler mit zusätzlichen finanziellen Belastungen zu verschonen.

Autor: Jung, Hans-Peter, Vors. Richter am LSG NRW

Anlass:

Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz ist zum 01.07.2014 in Kraft getreten. Das als „Rentenpaket“ bekannte Gesetz führt die „abschlagsfreie Rente mit 63“ für bestimmte Altersjahrgänge ein und weitet die „Mütterrente“, also die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für Mütter und Väter vor 1992 geborener Kinder, aus. Darüber hinaus gibt es eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten und den jährlichen Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe (Reha-Budget).

Rubrik: